Kur und Rechtliches

Kuraufenthalte und Familienbeihilfe

Wenn medikamentöse und nicht medikamentöse Verfahren nicht zu einem kuraufenthaltzufriedenstellenden Ergebnis führen, kann oft ein Kuraufenthalt bei Neurodermitis helfen. In Österreich gibt es einige Kurzentren, die auf Neurodermitis spezialisiert sind (z.B. Bad Gleichenberg in der Steiermark). Die Krankenkassen bezahlen hierfür einen Teil der Kosten. Grundsätzlich können 2 Kuraufenthalte binnen 5 Jahren genehmigt werden. Einen Antrag für einen gewünschten Kuraufenthalt können wir in der Ordination mit Ihnen gemeinsam ausfüllen.

Auch ein Aufenthalt am Toten Meer kann zu einer Linderung der Symptome bei Neurodermitis beitragen. Hier hängt es vom jeweiligen Sozialversicherungsträger oder von der privaten Versicherung ab, ob eine teilweise Kostenerstattung möglich ist.

In einzelnen Fällen (z.B. mit Begleiterkrankungen) ist es möglich, eine erhöhte Familienbeihilfe zu erhalten. Dazu ist es erforderlich, dass der Grad einer Behinderung mindestens 50 Prozent beträgt und das Kind dauerhaft außerstande ist, sich selbst einen Unterhalt zu verschaffen. Meist liegt sogar bei schweren Fällen jedoch nur eine Behinderung in Höhe von 30% vor. Die Bewertung erfolgt über das Sozialamt.

Die erhöhte Familienhilfe beträgt monatlich 164,90 Euro (Stand Jänner 2023) und wird zusätzlich zur Familienbeihilfe ausbezahlt.

Dazu ist es erforderlich, dass der Grad einer Behinderung mindestens 50 – 80 Prozent beträgt und das Kind einen deutlichen Mehraufwand an Zeit /Pflege/ Kosten für Medikamente ec. benötigt.

Abgesehen davon ist es aber möglich, dass bei einer Behinderung des Kindes von mindestens 25% (was auf an Neurodermitis erkrankte Kinder zutreffen kann), die tatsächlichen (oder pauschalen) Mehraufwendungen im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung als außergewöhnliche Belastung ohne Abzug eines Selbstbehaltes zu berücksichtigen.